Medizinproduktesicherheit
Medizinische Instrumente in unserer Obhut
Ein sicherer Umgang mit unseren Medizinprodukten muss für die Sicherheit aller zu jeder Zeit gegeben sein. Dafür haben wir Verantwortliche, die dies stets aufrecht erhalten.
Die zentralen Aufgaben und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit im Betrieb umfassen nach §6, Abs. 2 MPBetreibV folgende Punkte:
Aufgaben und Pflichten der Medizinproduktesicherheit:
- die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
- die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.
Kontakt für Behörden, Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten: