Alexianer begrüßen Antrag zur Suizidprävention

Im Bundestag erhielt der Antrag auf Suizidprävention eine deutliche Mehrheit.
Im Bundestag erhielt der Antrag auf Suizidprävention eine deutliche Mehrheit.

, Alexianer GmbH, Münster

Die Reform der Sterbehilfe war heute Thema im Bundestag – auf einen Gesetzentwurf einigen konnten sich die Abgeordneten dabei allerdings nicht. Dagegen erhielt der Entschließungsantrag „Suizidprävention stärken“ eine deutliche Mehrheit. 

Die Alexianer, einer der größten deutschen konfessionellen Gesundheits- und Sozialwirtschaftsunternehmen, begrüßen dies ausdrücklich: „Endlich fordern die Parlamentarier die Bundesregierung auf, bis Mitte 2024 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Suizidprävention stärkt – das war eines der größten Mankos des bisherigen Gesetzgebungsprozesses. Bislang wurde überwiegend die Suizidhilfe diskutiert, nicht aber die im Sinne des Lebensschutzes unbedingt erforderliche Suizidprävention“, sagt Dr. Iris Hauth, Psychiaterin und Psychotherapeutin und Ärztliche Direktorin der Alexianer St. Joseph Berlin Weißensee GmbH. 

Dagegen bedauern die Alexianer, dass es nicht zu einer klaren gesetzlichen Regelung gekommen ist. „Schade, dass der Entwurf von Dr. Lars Castellucci (SPD) et al. keine Mehrheit gefunden hat. Im Gegensatz zum Entwurf von Helling-Plahr et al. wäre darin geschäftsmäßige Suizidhilfe weiterhin im Rahmen des Strafrechts geregelt, Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt und die Erlaubnis grundsätzlich an den Nachweis der Freiverantwortlichkeit und die Volljährigkeit geknüpft worden“, sagt Dr. Ralf Schupp, Leiter Referat Christliche Ethik/Leitbild/Spiritualität der Alexianer in Münster. Es sei zu befürchten, dass es bei einer erneuten Vorlage der Entwürfe zu Kompromissen kommen könnte, die den Schutz insbesondere von Menschen in suizidalen Krisen aufweicht. 

„Positiv ist aus unserer Sicht, dass auch der Entwurf von Helling-Plahr keine Mehrheit erhalten hat. Diese Entscheidung hätte eine untragbare gesellschaftliche Etablierung des Suizids gefördert“, so Dr. Schupp weiter. Dieser Gesetzentwurf sieht Suizidhilfe als gewöhnliche ärztliche Leistung an, die unter anderem auch „lebenssatte“ Menschen erhalten würden und die aus dem Strafrecht herausgelöst wäre.

„Viele Suizide geschehen im Zusammenhang mit einer psychischen Störung, die die Selbstbestimmungsfähigkeit der betroffenen Personen einschränken kann, oder in akuten Krisensituationen. Um die freie Entscheidung, ohne inneren und äußeren Druck und ohne den Einfluss einer akuten psychischen Störung festzustellen, sollten zwei Untersuchungen durch einen Facharzt/ eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie im Abstand von einigen Wochen und eine umfassende ergebnisoffene Beratung vorgegeben werden", erklärt Dr. Hauth. Viele Menschen würden durch eine gute Begleitung und Hilfsangebote von ihrem Suizidwunsch abrücken.

Hintergrund: Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben einschließlich der Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen, bestätigt. Die geforderten gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden auch heute nicht geschaffen.